Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELKUBEMA Vertriebs - GmbH

1.Geltungsbereich
1.1 Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wie wir ihnen schriftlich zustimmen. Sämtliche Richtlinien oder besondere Artikeleigenschaften, soweit diese nicht aus den unter www.elkubema.de veröffentlichten technischen Daten entnommen werden können, müssen von uns separat schriftlich bestätigt werden.
1.2 Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen seitens des Käufers als vereinbart.
1.3 Abweichungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unsere schriftliche Bestätigung.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist.
2.2 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie durch die Auftragsbestätigung bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2.3 Unsere Muster, Farben, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich.
3. Preis
3.1 Die Preise verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Umsatzsteuer.
4. Lieferung und Verpackung
4.1 Verpackung und Versand sind unserer Wahl überlassen. Sie werden zum Selbstkostenpreis von uns verauslagt und weiterberechnet.
4.2 Gemäß der 5.Verpackungsnovelle nehmen wir bei Lieferungen an Wiederverkäufer/Gewerbliche Endverbraucher die Verpackung unserer Ware nach vorheriger Absprache an unserem Geschäftssitz zurück. Für Lieferungen an Endverbraucher sind wir einem Dualen- System angeschlossen, hiermit entfällt die Rücknahmepflicht.
4.3 Der Versand erfolgt unversichert für Rechnung und auf Gefahr des Käufers unabhängig von der Frachtzahlung.
4.4 Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtung in Teillieferungen zu erfüllen und auch dann verauslagte Versandkosten für jede Teillieferung zu berechnen.
4.5 Im Rahmen der Zumutbarkeit für den Besteller behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vor.
5. Lieferstörungen
5.1 Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle, wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Personen und Sachen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe bei uns, unseren Lieferanten oder fremden Branchen, Feuer, Unterbrechungen der vorhergesehenen Verkehrsverbindungen sowie Rohmaterialmangel und Energiemangel berechtigen uns, mit entsprechender Verzögerung, einschließlich angemessener Anlaufzeit, zu liefern, auch wenn wir uns bereits im Rückstand befinden.
5.2 Dasselbe gilt, sofern die vorstehend aufgeführten Leistungshindernisse vor Vertragsabschluß vorhanden, uns aber nicht bekannt waren.
5.3 Ist die Behinderung nicht von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensansprüche sind in Ziffer 5.1 genannten Fällen ausgeschlossen.
6. Lieferverzug und Lieferausfälle
6.1 Unsere schriftlich bestätigten Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung, sofern wir die veräußerte Ware als ganze oder Bestandteile der veräußerten Ware von einem Unterlieferanten beziehen.
6.2 Kommen wir mit der Lieferung in Rückstand, so hat uns der Käufer eine angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.
6.3 Im Falle von Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen sind Schadensansprüche nach Maßgabe Ziffer 8 ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1 Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Dieselbe Frist gilt für Mängel, die später offensichtlich werden.
7.2 Weitergehende Verpflichtungen des Käufers aus den §§377 und 378 HGB bleiben unberührt.
7.3 Wird erkennbar mangelhafte Ware verarbeitet oder eingebaut, bevor uns Gelegenheit gegeben worden ist, die Mängel zu prüfen, sind wir für alle sich hieraus ergebenden Folgen nicht verantwortlich. Es obliegt dem Käufer, nachzuweisen, dass der Mangel vor der Verarbeitung oder dem Einbau nicht erkennbar war.
7.4 Bei begründeten Mängelrügen wird nach unserer Wahl kostenlos Ersatz geliefert oder es erfolgt Rücknahme zum berechtigten Preis. Sofern die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft ist, kann der Käufer lediglich Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere Kosten für die vergebliche Verarbeitung oder den Einbau, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Schadensansprüche nach Maßgabe von Ziffer 8 ausgeschlossen.
7.5 Auch bei versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist mit der Übergabe der Ware.
7.6 Der Käufer muss die bestellte Ware im tatsächlichen Gebrauch erproben und prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet ist. Eine andersartige Verwendung der Ware als die, für deren Gebrauch sie bestimmt ist, hat der Käufer selbst zu verantworten.
8. Haftung
8.1 Schadensansprüche des Käufers, gleich welcher Art, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als der Käufer durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden wollte.
9. Zahlung
9.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, sonst innerhalb 30 Tagen netto.
9.2 Wir behalten uns vor, bei Neukunden Lieferungen per Vorkasse oder Nachnahme auszuführen.
9.3 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen.
9.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Soll-Zinsen, mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
9.5 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unser sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
9.6 Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung oder der Abnahme einer Lieferung, um mehr als 2 Wochen in Verzug, so können wir von weiteren, noch nicht ausgeführten Verträgen mit demselben Käufer zurücktreten.
9.7 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer, das aus einem anderen Vertragsverhältnis beruht, sind ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch eines etwaigen Saldos aus laufender Rechnung, unser Eigentum.
10.2 Der Käufer ist mit der Voraussetzung eines jederzeit zulässigen Widerrufs sowie des Vollzugs der nachfolgend vereinbarten Voraussetzung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht jedoch zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Die Forderung des Abnehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – sei diese rechtmäßig oder rechtswidrig – tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
10.3 Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Die Berechtigung erlischt, sofern der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. In diesem Fall hat uns der Käufer auf unser Verlangen sofort alle zur Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
10.4 Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns sofort von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte zu informieren.
10.5 Befindet sich der Käufer im Verzug, so können wir die Vorbehaltsware jederzeit herausverlangen sowie die Waren und Forderungen zur Befriedigung unserer Ansprüche verwerten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind und keine Frist nach §326 BGB gesetzt haben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme oder die Pfändung oder die Verwertung der Gegenstände, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.6 Der Käufer hat die Waren auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Wenn der Wert der vorstehenden Sicherung den Wert der zu sichernden Forderung um 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Anforderung des Käufers voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freizugeben.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der Vollkaufmann ist, ist der Sitz unserer Firma.
11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. Juni 1973 wird ausgeschlossen.

Stand 15.01.2009