
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELKUBEMA Vertriebs -
GmbH
1.Geltungsbereich
1.1 Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte
zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder
Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen.
Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wie wir ihnen schriftlich
zustimmen. Sämtliche Richtlinien oder besondere Artikeleigenschaften, soweit
diese nicht aus den unter www.elkubema.de veröffentlichten technischen Daten
entnommen werden können, müssen von uns separat schriftlich bestätigt werden.
1.2 Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder
Leistungen seitens des Käufers als vereinbart.
1.3 Abweichungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen für jeden einzelnen
Vertrag unsere schriftliche Bestätigung.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine
bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist.
2.2 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie durch die
Auftragsbestätigung bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
Mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2.3 Unsere Muster, Farben, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben
sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich.
3. Preis
3.1 Die Preise verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung
zuzüglich Umsatzsteuer.
4. Lieferung und Verpackung
4.1 Verpackung und Versand sind unserer Wahl überlassen. Sie werden zum
Selbstkostenpreis von uns verauslagt und weiterberechnet.
4.2 Gemäß der 5.Verpackungsnovelle nehmen wir bei Lieferungen an
Wiederverkäufer/Gewerbliche Endverbraucher die Verpackung unserer Ware nach
vorheriger Absprache an unserem Geschäftssitz zurück. Für Lieferungen an
Endverbraucher sind wir einem Dualen- System angeschlossen, hiermit entfällt die
Rücknahmepflicht.
4.3 Der Versand erfolgt unversichert für Rechnung und auf Gefahr des Käufers
unabhängig von der Frachtzahlung.
4.4 Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtung in Teillieferungen zu
erfüllen und auch dann verauslagte Versandkosten für jede Teillieferung zu
berechnen.
4.5 Im Rahmen der Zumutbarkeit für den Besteller behalten wir uns eine Mehr-
oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vor.
5. Lieferstörungen
5.1 Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle, wie
beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen
Personen und Sachen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe bei uns, unseren
Lieferanten oder fremden Branchen, Feuer, Unterbrechungen der vorhergesehenen
Verkehrsverbindungen sowie Rohmaterialmangel und Energiemangel berechtigen uns,
mit entsprechender Verzögerung, einschließlich angemessener Anlaufzeit, zu
liefern, auch wenn wir uns bereits im Rückstand befinden.
5.2 Dasselbe gilt, sofern die vorstehend aufgeführten Leistungshindernisse vor
Vertragsabschluß vorhanden, uns aber nicht bekannt waren.
5.3 Ist die Behinderung nicht von vorübergehender Dauer, sind beide
Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensansprüche sind in Ziffer 5.1
genannten Fällen ausgeschlossen.
6. Lieferverzug und Lieferausfälle
6.1 Unsere schriftlich bestätigten Lieferverpflichtungen stehen unter dem
Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung, sofern wir
die veräußerte Ware als ganze oder Bestandteile der veräußerten Ware von einem
Unterlieferanten beziehen.
6.2 Kommen wir mit der Lieferung in Rückstand, so hat uns der Käufer eine
angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.
6.3 Im Falle von Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen sind Schadensansprüche
nach Maßgabe Ziffer 8 ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
7.1 Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Dieselbe
Frist gilt für Mängel, die später offensichtlich werden.
7.2 Weitergehende Verpflichtungen des Käufers aus den §§377 und 378 HGB bleiben
unberührt.
7.3 Wird erkennbar mangelhafte Ware verarbeitet oder eingebaut, bevor uns
Gelegenheit gegeben worden ist, die Mängel zu prüfen, sind wir für alle sich
hieraus ergebenden Folgen nicht verantwortlich. Es obliegt dem Käufer,
nachzuweisen, dass der Mangel vor der Verarbeitung oder dem Einbau nicht
erkennbar war.
7.4 Bei begründeten Mängelrügen wird nach unserer Wahl kostenlos Ersatz
geliefert oder es erfolgt Rücknahme zum berechtigten Preis. Sofern die
Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft ist, kann der Käufer lediglich Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere Kosten für die vergebliche
Verarbeitung oder den Einbau, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind
Schadensansprüche nach Maßgabe von Ziffer 8 ausgeschlossen.
7.5 Auch bei versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist mit der Übergabe
der Ware.
7.6 Der Käufer muss die bestellte Ware im tatsächlichen Gebrauch erproben und
prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet ist. Eine andersartige Verwendung der
Ware als die, für deren Gebrauch sie bestimmt ist, hat der Käufer selbst zu
verantworten.
8. Haftung
8.1 Schadensansprüche des Käufers, gleich welcher Art, insbesondere solche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als der
Käufer durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art
abgesichert werden wollte.
9. Zahlung
9.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, sonst
innerhalb 30 Tagen netto.
9.2 Wir behalten uns vor, bei Neukunden Lieferungen per Vorkasse oder Nachnahme
auszuführen.
9.3 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen.
9.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen
Soll-Zinsen, mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz,
berechnet.
9.5 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unser sonstigen Rechte –
befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu
verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
9.6 Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung oder der Abnahme einer
Lieferung, um mehr als 2 Wochen in Verzug, so können wir von weiteren, noch
nicht ausgeführten Verträgen mit demselben Käufer zurücktreten.
9.7 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen des Käufers sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den Käufer, das aus einem anderen Vertragsverhältnis beruht, sind
ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller
Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere
auch eines etwaigen Saldos aus laufender Rechnung, unser Eigentum.
10.2 Der Käufer ist mit der Voraussetzung eines jederzeit zulässigen Widerrufs
sowie des Vollzugs der nachfolgend vereinbarten Voraussetzung zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt,
nicht jedoch zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Die Forderung des
Abnehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – sei diese rechtmäßig
oder rechtswidrig – tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung an.
10.3 Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Die
Berechtigung erlischt, sofern der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber
nicht nachkommt. In diesem Fall hat uns der Käufer auf unser Verlangen sofort
alle zur Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben zu machen
und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
10.4 Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand
an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns sofort
von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte zu informieren.
10.5 Befindet sich der Käufer im Verzug, so können wir die Vorbehaltsware
jederzeit herausverlangen sowie die Waren und Forderungen zur Befriedigung
unserer Ansprüche verwerten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind
und keine Frist nach §326 BGB gesetzt haben. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme oder die Pfändung oder die
Verwertung der Gegenstände, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.6 Der Käufer hat die Waren auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Wenn
der Wert der vorstehenden Sicherung den Wert der zu sichernden Forderung um 20%
übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Anforderung des Käufers voll bezahlte
Lieferungen nach unserer Wahl freizugeben.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers sowie
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis über sein Entstehen und seine
Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der
Vollkaufmann ist, ist der Sitz unserer Firma.
11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen vom 17. Juni 1973 wird ausgeschlossen.
Stand 15.01.2009